Hausordnung für die Landesfinanzschule Bayern (LFS)
Zur Gewährleistung eines geordneten Lehrgangs- und Seminarbetriebes gilt folgende Hausordnung. Im Übrigen werden die gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Achtung fremden Eigentums als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt.
Hausrecht
Die Schulleitung übt das Hausrecht im gesamten Schulbereich aus.
Das Hausrecht kann von der Schulleitung auf andere Personen übertragen werden.
Anmeldung
Als Gast haben Sie sich bei Ihrer Anreise bereits an der Anmeldung eingefunden. Bitte beachten Sie, dass Personen, die Sie mit Zustimmung der Verwaltung während Ihres Aufenthaltes an der LFS in den Gästehäusern und Unterkünften besuchen, an der Anmeldung anzumelden sind. Grundsätzlich ist ein Übernachten von Besuchern nicht möglich. Die Anmeldung ist durchgehend durch hauseigenes bzw. externes Personal besetzt.
Kraftfahrzeuge auf dem Schulgelände
Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Fußgänger haben auf dem gesamten Gelände Vorrang. Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur im Schritttempo erlaubt. Außerhalb der markierten/ausgewiesenen Flächen ist ein Parken nicht gestattet. Parken auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.
Unfälle im Schulbereich sind der Verwaltung unverzüglich anzuzeigen!
Verhalten an der LFS Bayern
Das Zusammenleben in den schulischen Einrichtungen erfordert ein erhöhtes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Feiern sind in den Gästehäusern und Unterkünften untersagt, Kommunikation und Geräusche auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Im Interesse aller Gäste gilt ab spätestens 23:30 Uhr Nachtruhe. Alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Zimmerwechsel oder ein Entfernen bzw. Verändern der Einrichtung bedarf der Zustimmung der Verwaltung. Für das Anbringen von z. B. persönlichen Bildern usw. dürfen ausschließlich die in den Zimmern vorhandenen Glasplatten bzw. Korkpinnwände benutzt werden. Beschädigungen am Inventar sind unverzüglich der Verwaltung zu melden. Bitte halten Sie Ihre Unterkunft, die Sanitärbereiche sowie die Unterrichtsräume in einem ordentlichen und sauberen Zustand und lagern insbesondere keine Gegenstände auf den Böden. Nur so kann eine ordnungsgemäße Reinigung durchgeführt werden. Bei Abwesenheit schließen Sie bitte die Fenster. Tierhaltung (Ausnahme Blindenhund) ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie ergänzend auch die Hinweise, die Sie im Rahmen der Anreise erhalten haben sowie die Gästeinformationen, die über den QR-Code auf der Einsteckhülle Ihrer Zimmerkarte abrufbar sind.
Rauchverbot & Spirituosenverbot
Auf der gesamten Liegenschaft (Innen- und Außenbereich) gilt ein generelles Rauchverbot. Im Außenbereich ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen mit bauseitig fest installierten Aschenbechern (vgl. Anlage/Übersicht „Raucherbereiche an der Landesfinanzschule Bayern“) erlaubt. Die Regelungen gelten für E-Zigaretten/Dampfer entsprechend. Zigaretten sind in den Aschenbechern zu entsorgen. Die vorgesehenen Aschenbecher dürfen nicht verstellt werden. Die Nutzung von Schischas ist auf dem gesamten Gelände der LFS untersagt.
Das Mitführen und der Konsum von Spirituosen (Alkoholgehalt von mindestens 15 %) sowie das Mitführen und der Konsum von Cannabis sind auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich der Zimmer) sowie in angemieteten Räumlichkeiten nicht gestattet.
Unterrichtsräume
Die Mitnahme von Speisen ist nicht gestattet. Getränke dürfen nur in verschlossenen Behältern mitgenommen werden.
Beim Verlassen gilt: Lichter ausschalten, Fenster schließen, PCs (ggf. inkl. des Dozenten-PCs) herunterfahren sowie Beamer ausschalten.
Brandschutz / Verhalten in Notfällen
Aus Gründen des Brandschutzes und zur Sicherheit aller Gäste ist das Mitbringen und/oder die Benutzung von privaten elektrischen Haushalts- und Heizgeräten nicht gestattet. Private Fernseher, Radios, PCs/Laptops, Handys, Haarföhne sowie elektrische Rasierapparate sind in den Appartements der Gästehäuser erlaubt. Offenes Feuer, das Anzünden von Kerzen, Räucherstäbchen oder Lampen mit flüssigem Brennstoff etc. ist inner- und außerhalb der Räume untersagt. Aufzüge in den Gebäuden dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Fluchtwege sind freizuhalten. Im Übrigen beachten Sie bitte die Brandschutzordnung der LFS. Diese hängt insbesondere zusammen mit wichtigen Telefonnummern in den Unterkünften der Gästehäuser und den Unterrichtsräumen aus. Bitte machen Sie sich nach Ihrer Anreise mit den ausgewiesenen Fluchtwegen vertraut!
WLAN
In den Gästehäusern der LFS sowie in den Lehrsälen steht Ihnen ein kostenloses WLAN/LAN-Angebot zur Verfügung. Es gelten die Nutzungsrichtlinien für die dienstliche Internetnutzung an den Ämtern entsprechend. Unzulässig ist eine Nutzung des Internetzugangs, die den Interessen der LFS oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit schadet oder die Sicherheit/Funktionsfähigkeit des Behördennetzes beeinträchtigen kann.
Insbesondere hat Folgendes zu unterbleiben:
- der Abruf kostenpflichtiger Internetseiten
- das Abrufen, Verbreiten oder Speichern von Inhalten, die gegen persönlichkeits-, datenschutz-, lizenz- und urheber- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen
- das Abrufen, Verbreiten oder Speichern von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen
- Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit von IT-Systemen richten (Angriffe auf externe Webserver)
Trinkwasserspender
In den Gästehäusern sowie in den Lehrsaalgebäuden stehen Ihnen Trinkwasserspender zum kostenfreien Wasserzapfen zur Verfügung. Aus hygienischen Gründen sind zum Wasserzapfen ausschließlich passende Trinkflaschen der Modelle Kavodrink Ergonom (aus weichmacherfreiem Tritan) sowie Senga Glass (aus haltbarem Kalknatronglas) zu verwenden, jeweils in der Größe 500 ml. Beide Modelle können über den Förderverein in der Cafeteria erworben werden.
Verpflegungsausweis
An der Verpflegung können Sie nur mit entsprechendem Berechtigungsausweis oder gültiger Essensmarke teilnehmen, die zum Nachweis der Essensberechtigung in der Mensa vorzuzeigen ist. Essensmarken sind bei der Speisenausgabe abzugeben. Eine Überlassung/Übertragung von Berechtigungsausweisen ist nicht gestattet.
Speisen dürfen aus der Mensa grundsätzlich nicht mitgenommen werden; eine Weitergabe an Unberechtigte ist nicht erlaubt. Hinsichtlich der Essenszeiten beachten Sie bitte die entsprechenden Aushänge.
Haftung / Wertgegenstände / Fundsachen
Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Insbesondere, wenn durch unvorsichtiges Verhalten grob fahrlässig gehandelt wird und dadurch ein Diebstahl erheblich erleichtert wurde, kann aufgrund des Mitverschuldens (§ 254 BGB) die Haftung erheblich verkürzt werden bzw. entfallen. Die Verwahrung von Wertgegenständen, auch in den dafür vorgesehenen Zimmersafes, erfolgt auf eigene Gefahr.
Gelegenheit macht Diebe! Schließen Sie Ihre Unterkunft zur Sicherheit beim Verlassen ab. Bei festgestellten Diebstählen ist die Verwaltung unverzüglich zu informieren.
Fundsachen sind an der Anmeldung abzugeben.
Außenanlagen
Die Außenanlagen sowie die Wege sind stets sauber zu halten.
Das Begehen und Befahren der Beete, Anpflanzungen und Grünflächen sind nicht gestattet. Absperrungen sind zu beachten!
Einhalten der Hausordnung
Die Einhaltung der Hausordnung ist zur Gewährleistung eines geordneten Zusammenlebens unerlässlich. Das Personal der LFS – insbesondere das Anmeldeteam sowie der externe Sicherheitsdienst – ist bei Verstößen gegen die Hausordnung oder zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes berechtigt, erforderliche Maßnahmen einzuleiten oder sich Zutritt zu den Unterkünften zu verschaffen. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder bei wiederholter Nichtbeachtung der Hausordnung kann die Schulleitung Hausverbot erteilen.
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für den Aufenthalt an der LFS.
Sie gelten sinngemäß für Lehrgangs- und Seminargäste mit auswärtiger Unterbringung, wobei zusätzlich die dort gültigen Regelungen zu beachten sind.
Die Leiterin der Landesfinanzschule Bayern
gez. Andrea Knoll
Stand: August 2024